Know your shareholder!

Identifikation der Aktionäre nach der EU-Aktionärsrechterichtlinie
Die anstehende Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur EU-Aktionärsrechterichtlinie hat für die Praxis eine große Bedeutung. Ziel ist, die langfristige Mitwirkung der Aktionäre zu verbessern. Ein wesentlicher Aspekt auf diesem Weg ist die Identifizierung der Aktionäre. Nur so kann die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären in beide Richtungen sicher funktionieren. Nur auf dieser Basis können die Mitwirkung der Aktionäre und die Ausübung von Stimmrechten auch grenzüberschreitend erleichtert werden.

Lesen Sie den Artikel als PDF zum Herunterladen.